ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Metalltechnik-Kunstschmiede

Christoph Lassacher

 

 

INHALT

 

§ 1 Allgemeines und Vertragslaufzeit

§ 2 Lieferungen

§ 3 Leistungen

§ 4 Preise und Zahlungskonditionen

§ 5 Mitwirkungs- und Beistellungspflichten des AG

§ 6 Change Requests

§ 7 Eigentumsvorbehalt ........................................................................................................................... 8

§ 8 Leistungsstörungen ........................................................................................................................... 8

§ 9 Gewährleistung.................................................................................................................................. 9

§ 10 Haftung, Schadenersatz und Vertragsstrafe .................................................................................... 11

§ 11 Höhere Gewalt ................................................................................................................................ 12

§ 12 Gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte Dritter und Nutzungsrechte.......................................... 12

§ 13 EG-Einfuhrumsatzsteuer ................................................................................................................. 13

§ 14 Datenschutz / Geheimhaltung ........................................................................................................ 14

§ 15 Sonstiges ........................................................................................................................................ 14

§ 16 Medienklausel ................................................................................................................................. 15

 

 

 

§ 1 ALLGEMEINES UND VERTRAGSLAUFZEIT

1.1 Die Lieferungen und Leistungen der Metalltechnik-Kunstschmiede Christoph Lassacher erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Vertragsprodukten beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil.

1.2 Dem Angebot oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher bzw. dem von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher vorgeschlagenen Vertragsinhalt entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vorliegende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. Der Kunde ist damit einverstanden, dass auch auf alle künftigen Geschäfte mit ihm diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung finden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird.

1.3 Der Vertrag tritt mit Unterschrift durch beide Vertragspartner in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann von jedem Vertragspartner unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten, frühestens aber zum Ende der im Vertrag vereinbarten Mindestlaufzeit, gekündigt werden.

1.4 Jeder Vertragspartner ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit eingeschriebenen Brief vorzeitig und fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der jeweils andere Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung und Androhung der Kündigung wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verletzt oder gegen den anderen Vertragspartner ein Konkurs- oder sonstiges Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wird oder die Leistungen des anderen Vertragspartners infolge von Höherer Gewalt für einen Zeitraum von länger als sechs Monaten behindert oder verhindert werden.

1.5 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ist überdies berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen, wenn sich wesentliche Parameter der Leistungserbringung geändert haben und die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher aus diesem Grund die Fortführung der Leistungen unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zugemutet werden kann.

1.6 Bei Vertragsbeendigung hat der Kunde unverzüglich sämtliche ihm von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher überlassene Unterlagen und Dokumentationen an die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zurückzustellen.

1.7 Auf Wunsch unterstützt die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher bei Vertragsende den Kunden zu den jeweiligen bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher geltenden Stundensätzen bei der Rückführung der Dienstleistungen auf den Kunden oder einen vom Kunden benannten Dritten.

1.8 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ist berechtigt, alle Angaben über Identität sowie Rechts- und Geschäftsfähigkeit von Vertragspartnern durch Vorlage amtlicher und sonstiger Dokumente zu fordern, die zur Beurteilung der Bonität erforderlichen Informationen einzuholen und/oder abzuverlangen und den Nachweis für das Vorliegen einer Zeichnungs- oder Vertretungsbefugnis zu überprüfen

 

 

§ 2 LIEFERUNGEN

2.1 Die Angebote der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher sind freibleibend und unverbindlich. Die Wahl des Lieferanten bleibt der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Kunden, zustande.

2.2 Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher hergeleitet werden können.

2.3 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.

2.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ausdrücklich vorbehalten.

2.5 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher oder beim Hersteller eintreten. (siehe Punkt 11) Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Nachfrist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses. Sollte die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher mit einer Lieferung mehr als sechs Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten.

2.6 Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weiters geht die Preisgefahr bei Gläubigerverzug auf den Kunden über. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher haftet nicht mehr für leichte Fahrlässigkeit. Ferner hat die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher Anspruch auf Ersatz des ihm durch den Annahmeverzug entstandenen Aufwandes wie zB. Verwahrungs- oder Transportkosten.

2.7 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher benannt sind, auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen aus 4.2 und 4.4 gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.

 

 

§ 3 LEISTUNGEN

3.1 Grundlage der für die Leistungserbringung von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher eingesetzten Einrichtungen und Technologie ist der qualitative und quantitative Leistungsbedarf des Kunden, wie er auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen ermittelt wurde. Machen neue Anforderungen des Kunden eine Änderung der Dienstleistungen bzw. der eingesetzten Technologie erforderlich, wird die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher auf Wunsch des Kunden ein entsprechendes Angebot unterbreiten.

3.2 Der genaue Umfang der Dienstleistungen der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ist im jeweiligen SLA mit dem Kunden festgelegt. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erbringt die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher die Dienstleistungen während der bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher üblichen Geschäftszeiten laut SLA. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher wird entsprechend dem jeweiligen SLA für die Erbringung und Verfügbarkeit der Dienstleistungen sorgen. Gibt es keinen SLA oder handelt es sich um ein Konsumentengeschäft, erbringt die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher die Dienstleistungen während der bei der Windberger IT-Solutions GmbH üblichen Geschäftszeiten.

3.3 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ist berechtigt, die zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern, wenn keine Beeinträchtigung der Dienstleistungen zu erwarten ist.

3.4 Leistungen durch die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher, die vom Kunden über den jeweils vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch genommen werden, werden vom Kunden nach tatsächlichem Personal- und Sachaufwand, zu den jeweils bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher gültigen Sätzen vergütet. Dazu zählen insbesondere Leistungen außerhalb der bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher üblichen Geschäftszeit, das Analysieren und Beseitigen von Störungen und Fehlern, die durch unsachgemäße Handhabung oder Bedienung durch den Kunden oder sonstige nicht von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zu vertretende Umstände entstanden sind. Ebenso sind Schulungsleistungen grundsätzlich nicht in den Dienstleistungen enthalten und bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3.5 Sofern die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher auf Wunsch des Kunden Leistungen Dritter vermittelt, kommen diese Verträge ausschließlich zwischen dem Kunden und dem Dritten zu den jeweiligen Geschäftsbedingungen des Dritten zustande. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ist nur für die von ihm selbst erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.

3.6 Ausdrücklich weist die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Vertrag enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Kunden angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen.

 

 

§ 4 PREISE UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

4.1 Die sich aus dem Vertrag ergebende Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sonstige Nebenleistungen, Kosten oder Abgaben, insbesondere Verpackung, Transportkosten, werden gesondert in Rechnung gestellt.

4.2 Bei Neuabwicklungen sind die von der Windberger IT-Solutions GmbH gelegten Rechnungen spätestens 8 Tage ab Fakturenerhalt gegen Vorauskasse, ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Ansonsten sind Zahlungen laut Vereinbarung mit dem Kunden fällig und Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Schecks werden lediglich nach Rücksprache angenommen. der Die Windberger IT-Solutions GmbH behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Eine Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem Windberger IT-Consulting über sie verfügen kann. Bei Konsumentengeschäften gilt das Datum der Überweisungshandlung.

4.3 Die Windberger IT-Solutions GmbH behält sich das Recht vor, eine Indexklausel zur Preisanpassung vertraglich zu vereinbaren.

4.4 Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Windberger IT-Solutions GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, bleibt unberührt. Soweit die Windberger IT-Solutions GmbH den Kunden mahnt, ist sie berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von € 20,- zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes oder eines Rechtsanwaltes vom Kunden einzuheben. Sollte der Verzug des Kunden 14 Tage überschreiten, ist die Windberger IT-Solutions GmbH berechtigt, sämtliche Leistungen einzustellen. Die Windberger IT-Solutions GmbH ist überdies berechtigt, das Entgelt für alle bereits erbrachten Leistungen ungeachtet allfälliger Zahlungsfristen sofort fällig zu stellen.

4.5 Die Windberger IT-Solutions GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen oder Widmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Windberger IT-Solutions GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.

4.6 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von der Windberger IT-Solutions GmbH nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

4.7 Reisezeiten von Mitarbeitern der Windberger IT-Solutions GmbH gelten als Arbeitszeit. Reisezeiten werden in Höhe des vereinbarten Stundensatzes vergütet. Zusätzlich werden die Reisekosten und allfällige Übernachtungskosten vom Kunden nach tatsächlichem Aufwand erstattet. Die Erstattung der Reise- und Nebenkosten erfolgt gegen Vorlage der Belege (Kopien).

4.8 Die Windberger IT-Solutions GmbH ist jederzeit berechtigt, die Leistungserbringung von der Leistung von Anzahlungen oder der Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe abhängig zu machen.

4.9 Alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Abgabenschuldigkeiten, wie z.B. Rechtsgeschäftsgebühren oder Quellensteuern, trägt der Kunde. Sollte die Windberger IT-Solutions GmbH für solche Abgaben in Anspruch genommen werden, so wird der Kunde die Windberger IT-Solutions GmbH Schad- und klaglos halten.

4.10 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann die Windberger IT-Solutions GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für welche die Windberger IT-Solutions GmbHWechsel hereingenommen hat oderfür dieRatenzahlungvereinbart ist, werden sofortfällig. Das gleiche giltbei Eintrittwichtiger Gründe.

 

 

§ 5 MITWIRKUNGS-UNDBEISTELLUNGSPFLICHTEN DES AG

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterstützen, die für die Erbringung der Dienstleistungen durch die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich weiters, alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags erforderlich sind und die nicht im Leistungsumfang von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher enthalten sind.

5.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mitarbeitern der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher Weisungen, gleich welcherArt, zu erteilen und wird alle Wünsche bezüglich der Leistungserbringung ausschließlich an den von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher benannten Ansprechpartner herantragen.

5.3 Der Kunde wird alle ihm obliegenden Mitwirkungspflichten so zeitgerecht erbringen,dass die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher in der Erbringung der Dienstleistungen nicht behindert wird. Der Kunde stellt sicher, dass die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher und/oder die durch die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher beauftragten Dritten für die Erbringung der Dienstleistungen den erforderlichen Zugang zu den Räumlichkeiten beim Kundenerhalten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die an der Vertragserfüllung beteiligten Mitarbeiter seiner verbundenen Unternehmen oder von ihm beauftragte Dritte entsprechend ander Vertragserfüllung mitwirken.

5.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht zu den vereinbarten Terminen oder in dem vorgesehenen Umfang, geltendie von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher erbrachten Leistungen trotz möglicher Einschränkungen dennoch als vertragskonform erbracht. Noch zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei jeweils geltenden Sätzen gesondert vergüten, Zeitpläne für die von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zu erbringenden Leistungen verschieben sich in angemessenem Umfang. Der Kunde wird die der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher hierdurch entstehenden Mehraufwendungen und/oder Kosten zu den bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher jeweils geltenden Sätzengesondertvergüten.

5.5 Der Kunde sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die ihm zurechenbaren Dritten die von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher eingesetzten Einrichtungen und Technologien sowie die ihm allenfalls überlassenen Vermögensgegenstände sorgfältig behandeln. Der Kunde haftet der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher für jeden Schaden.

5.6 Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgen Beistellungen und Mitwirkungen des Kunden unentgeltlich.

 

 

§ 6 CHANGE REQUESTS

6.1 Beide Vertragspartner können jederzeit Änderungen des Leistungsumfangs verlangen ("Change Request"). Eine gewünschte Änderung muss jedoch eine genaue Beschreibung derselben, die Gründe für die Änderung, den Einfluss auf Zeitplanung und die Kosten darlegen, um dem Adressaten des Change Requests die Möglichkeit einer angemessenen Bewertung zu geben. Ein Change Request wird erst durch rechtsgültige Unterschrift beider Vertragspartner bindend.

 

§ 7 EIGENTUMSVORBEHALT

7.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.

7.2 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher an Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.

7.3 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändungdes Liefergegenstandes durch die Windberger IT-Solutions GmbHgilt nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Unternehmer ist.

7.4Für Test-und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher über den Test-und Vorführzweckhinaus benutzt werden.

 

§ 8 LEISTUNGSSTÖRUNGEN

8.1 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher verpflichtet sich zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienstleistungen. Erbringt die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher die Dienstleistungen nicht zu den vorgesehenen Zeitpunkten oder nur mangelhaft, d.h. mit wesentlichen Abweichungen von den vereinbarten Qualitätsstandards, ist die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher verpflichtet, mit der Mängelbeseitigung umgehend zu beginnen und innerhalb angemessener Frist seine Leistungen ordnungsgemäß und mangelfrei zu erbringen.

8.2 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Lieferschein zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge, so gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als ordnungsgemäß gilt. Der Vermerk muss die Fehllieferung hinreichend und deutlich bezeichnen. Die unternehmerische Rüge entfällt, wenn es sich um ein Konsumentengeschäft handelt.

8.3 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.

8.4 Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß Punkt 5.7, ist jede unentgeltliche Pflicht zur Mängelbeseitigung ausgeschlossen. In diesen Fällen gelten die von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen dennoch als vertragsgemäß erbracht. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher wird auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.

8.5 Der Kunde wird die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher bei der Mängelbeseitigung unterstützen und alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Aufgetretene Mängel sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per E-Mail der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zu melden. Den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand bei der Fehlerbeseitigung trägt der Kunde.

 

§ 9 GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Die Herstellung bzw. Lieferung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt.

9.2 Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher schriftlich bestätigt wurden. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher haftet daher auch nicht für irgendwelche öffentliche Aussagen oder Werbung über die vertragsgegenständlichen Waren im Sinne des § 922 ABGB oder für Eigenschaften von im Umlauf befindlichen Warenproben oder Muster solcher Waren. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.

9.3 Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere jene Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Strom Art oder Stromspannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.

9.4 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher berechnet. Das Vorliegen eines Mangels schon vor Übergabe der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen.

9.5 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen zu beachten.

 

§ 10 HAFTUNG, SCHADENERSATZ UND VERTRAGSSTRAFE

10.1 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher haftet dem Kunden für von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher unbeschränkt.

10.2 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, sowie die Haftung für mittelbare Schäden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher nicht für entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz beruht.

10.3 Sofern die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur soweit die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher dafür aufgrund zwingenden Gesetzes dafür einstehen muss, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der (Produkt)haftpflicht-Versicherung der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für alle vom Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der Kunde nachzuweisen. Handelt es sich um ein Konsumentengeschäft, liegt die Beweislast innerhalb von 10 Jahren nach Vertragsabschluss bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher.

10.4 Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers, außer es handelt sich um ein Konsumentengeschäft.

10.5 Sofern die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher diese Ansprüche an den Kunden ab.

10.6 Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

 

§ 11 HÖHERE GEWALT

11.1 Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie z.B. Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen bzw. Datenleitungen, sich auf die Dienstleistungen auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit von Produkten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar.

 

§ 12 GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE, URHEBERRECHTE DRITTER UND NUTZUNGSRECHTE

12.1 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

12.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, erklärt der Kunde bereits jetzt die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.

12.3 Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen.

 

 

§ 13 EG-EINFUHRUMSATZSTEUER

13.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Österreichs hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zu erteilen.

13.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand, jedenfalls aber eine schadenunabhängige Bearbeitungsgebühr von € 20 pro Einzelfall, der bei der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.

13.3 Jegliche Haftung der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher vorliegt.

 

§ 14 DATENSCHUTZ / GEHEIMHALTUNG

14.1 Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher wird beim Umgang mit personenbezogenen Daten die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, der DSGVO und des Telekommunikationsgesetzes beachten und die für den Datenschutz im Verantwortungsbereich der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß § 6 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

14.2 Die Datenschutzerklärung iSd Art 13 und 14 DSGVO und die Auftragsverarbeitervereinbarung iSd Art 28 Abs 3 DSGVO werden dem Auftrag beigelegt. Vor Neuabwicklung wird dem Kunden die Zustimmung zur Datenverwendung, sowie die Datenschutzunterrichtung vorgelegt.

14.3 Jeder Vertragspartner sichert dem anderen zu, alle ihm vom anderen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zur Kenntnis gebrachten Betriebsgeheimnisse als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt bzw. überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind.

14.4 Der Kunde wird die der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher übergebenen Daten und Informationen zusätzlich bei sich verwahren, so dass sie bei Verlust oder Beschädigung jederzeit rekonstruiert werden können.

14. 6 Die mit der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher verbundenen Unterauftragnehmer gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

 

§ 15 SONSTIGES

15.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

15.2 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist Tamsweg. Die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.

15.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

15.4 Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können.

15.5 Der Kunde wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der Kunde verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an die Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt von der Firma Metalltechnik-Kunstschmiede Lassacher bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Metalltechnik für Schmiede und fahrzeugbau in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2).

15.6 Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners.

 

§ 16 MEDIENKLAUSEL

Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.

Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine(n) beigezogene(n) RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden habe.

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Ort, Datum Unterschrift

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ggf. Firmenname Vor – und Nachname